Projekt starten
Webdesign & Entwicklung

Barrierefreiheit und BFSG: Wer betroffen ist und was eine barrierearme Website ausmacht

Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit und ohne Einschränkungen eine Website wahrnehmen, bedienen und verstehen können. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, ist das für bestimmte digitale Angebote in Deutschland eine gesetzliche Anforderung geworden. Dieser Beitrag erklärt ohne juristische Beratung, wer betroffen sein kann, welche Kriterien eine barrierearme Website ausmachen und wie Sie praktisch vorgehen. Ob Ihr Unternehmen konkret unter das Gesetz fällt, klären Sie bitte mit rechtlicher Beratung.

6 Min. LesezeitFAIMA Redaktion25.10.2026
Webdesign & Entwicklung

Das Wichtigste in Kürze

  • Barrierefreiheit nützt allen Besuchern, nicht nur Menschen mit Behinderung.
  • Das BFSG betrifft vor allem Angebote, die Verbrauchern elektronisch Verträge oder Dienste anbieten.
  • Grundlage sind international anerkannte Richtlinien mit vier Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust.
  • Die meisten Barrieren entstehen durch fehlende Alternativtexte, schwache Kontraste und nicht tastaturbedienbare Elemente.
  • Barrierefreiheit ist am günstigsten, wenn sie von Anfang an eingeplant wird.

Was bedeutet Barrierefreiheit bei einer Website?

Barrierefreiheit bei einer Website bedeutet, dass Inhalte und Funktionen für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten zugänglich sind: für Menschen, die nicht oder schlecht sehen, die nicht hören, die keine Maus bedienen können, die sich schwer konzentrieren oder die mit Sprache und Text Schwierigkeiten haben.

In der Praxis profitieren weit mehr Menschen davon. Gute Kontraste helfen bei Sonnenlicht auf dem Handy, Untertitel im Zug ohne Kopfhörer, klare Struktur und verständliche Sprache allen, die wenig Zeit haben. Tastaturbedienbarkeit nützt auch Power-Usern, und sauberer Code hilft Suchmaschinen, Inhalte zu verstehen.

Der Begriff barrierearm ist dabei ehrlicher als barrierefrei. Vollständige Barrierefreiheit ist ein Ziel, dem man sich annähert. Entscheidend ist, dass die wesentlichen Wege über die Website, etwa Information finden, Kontakt aufnehmen, bestellen oder buchen, für alle zugänglich sind.

Barrierefreiheit ist keine Sonderlösung für wenige, sondern Qualität, die alle spüren.

Wer kann vom BFSG betroffen sein?

Vom BFSG können vor allem Unternehmen betroffen sein, die Verbrauchern Produkte oder Dienstleistungen auf elektronischem Weg anbieten, also beispielsweise über Onlineshops, Buchungssysteme, Kundenportale, Banking-Anwendungen oder Apps. Das Gesetz setzt eine europäische Richtlinie um und gilt seit seinem Inkrafttreten für neu in Verkehr gebrachte Produkte und erbrachte Dienstleistungen.

Vereinfacht gesagt geht es um den Dienstleistungsbereich des elektronischen Geschäftsverkehrs mit Verbrauchern. Eine reine Informationsseite ohne Vertragsabschluss wird in der Regel anders eingeordnet als ein Shop mit Warenkorb. Für Kleinstunternehmen gibt es bei Dienstleistungen Ausnahmen, die an Beschäftigtenzahl und Umsatz geknüpft sind. Zudem gelten für öffentliche Stellen eigene Regelungen.

Diese Einordnung ist keine Rechtsberatung. Ob Ihre Website, Ihr Shop oder Ihre App konkret unter das Gesetz fällt, hängt von Angebot, Zielgruppe und Unternehmensgröße ab und sollte mit einer Rechtsberatung geklärt werden. Unabhängig von der Pflicht gilt: Wer Verbraucher digital bedient, gewinnt mit Barrierefreiheit Reichweite und Vertrauen.

  • Onlineshops und Marktplätze für Verbraucher
  • Buchungs- und Reservierungssysteme
  • Kundenportale, Apps und Self-Service-Angebote
  • Elektronische Vertragsabschlüsse und Zahlungsvorgänge
  • Ausnahmen für bestimmte Kleinstunternehmen, Einzelfall prüfen lassen

Welche Grundsätze gelten für eine barrierearme Website?

Für eine barrierearme Website gelten vier Grundsätze, die aus den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines stammen: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Auf diese Richtlinien verweisen auch die europäische Norm und die deutschen Vorgaben.

Wahrnehmbar heißt, dass Informationen nicht nur über einen Sinn zugänglich sind: Bilder bekommen Alternativtexte, Videos Untertitel, Farben werden nie als einziges Unterscheidungsmerkmal genutzt, und Kontraste sind ausreichend. Bedienbar heißt, dass alle Funktionen mit der Tastatur erreichbar sind, der Fokus sichtbar ist, nichts zeitlich unter Druck setzt und keine Inhalte Anfälle auslösen können.

Verständlich heißt, dass Sprache klar ist, Formulare erklären, was erwartet wird, und Fehler verständlich beschrieben werden. Robust heißt, dass der Code so sauber aufgebaut ist, dass Screenreader, Browser und Hilfstechnologien ihn zuverlässig interpretieren. Die Richtlinien kennen mehrere Konformitätsstufen; die mittlere Stufe gilt in Europa als Referenz.

Wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust: Wer diese vier Fragen an jede Seite stellt, findet die meisten Barrieren selbst.

Welche Barrieren finden sich am häufigsten auf Websites?

Am häufigsten finden sich fehlende oder nichtssagende Alternativtexte, zu schwache Farbkontraste, Buttons und Menüs, die nur mit der Maus funktionieren, Formulare ohne beschriftete Felder und Videos ohne Untertitel. Diese Barrieren entstehen meist nicht aus Absicht, sondern weil im Designprozess niemand danach gefragt hat.

Weitere typische Probleme sind Überschriften, die nur optisch, aber nicht im Code als Überschrift ausgezeichnet sind, Links mit Texten wie „hier klicken“, die ohne Kontext nichts aussagen, Pop-ups und Cookie-Banner, die sich nicht per Tastatur schließen lassen, und Inhalte, die ausschließlich als Bild oder PDF ohne Textebene vorliegen.

Auch Bewegung ist ein Thema: Automatisch laufende Slider, Animationen ohne Pausenmöglichkeit und Inhalte, die sich beim Scrollen stark bewegen, können Menschen mit Konzentrations- oder Wahrnehmungsstörungen ausschließen. Eine Option, Bewegungen zu reduzieren, ist technisch einfach umsetzbar und wird von modernen Betriebssystemen bereits signalisiert.

  • Bilder ohne aussagekräftige Alternativtexte
  • Text- und Button-Kontraste unterhalb der empfohlenen Werte
  • Menüs, Slider und Overlays ohne Tastaturbedienung
  • Formularfelder ohne sichtbare und im Code verknüpfte Beschriftung
  • Fehlermeldungen, die nur über Farbe signalisiert werden
  • Videos ohne Untertitel, PDFs ohne Textebene
  • Fehlende Sprachauszeichnung und unsaubere Überschriftenhierarchie

Wie gehen Sie praktisch vor, um Ihre Website barrierearm zu machen?

Praktisch gehen Sie vor, indem Sie den Ist-Zustand prüfen, die wichtigsten Nutzerwege priorisieren, Barrieren dort zuerst beheben und Barrierefreiheit anschließend in Redaktion und Entwicklung verankern. Ein einmaliger Umbau ohne Prozess verliert seine Wirkung mit dem nächsten Inhalt.

Die Prüfung kombiniert automatische Werkzeuge mit manuellen Tests. Automatische Prüfungen finden fehlende Alternativtexte, Kontrastprobleme und Codefehler. Sie finden aber nicht, ob ein Alternativtext sinnvoll ist oder ob ein Formular verständlich erklärt, was zu tun ist. Deshalb gehört dazu, die Website einmal komplett nur mit der Tastatur zu bedienen und mit einem Screenreader anzuhören.

Priorisiert werden die Wege, die Ihr Geschäft tragen: Startseite, Leistungs- oder Produktseiten, Kontakt, Anfrage, Checkout. Wenn diese Wege barrierearm funktionieren, ist der größte Teil erreicht. Für Shops und Buchungssysteme gehört außerdem eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf die Website, die den Stand beschreibt und eine Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen nennt. Wie wir Barrierefreiheit in Design und Entwicklung einplanen, zeigt unsere Leistung Webdesign.

  • Automatische Prüfung plus Tastatur- und Screenreader-Test
  • Kernwege priorisieren: finden, verstehen, Kontakt, kaufen oder buchen
  • Designsystem mit geprüften Kontrasten und Fokuszuständen
  • Redaktionsregeln für Alternativtexte, Überschriften und Linktexte
  • Erklärung zur Barrierefreiheit mit Feedback-Kontakt
  • Regelmäßige Nachprüfung bei neuen Inhalten und Funktionen

Warum lohnt sich Barrierefreiheit auch ohne gesetzliche Pflicht?

Barrierefreiheit lohnt sich auch ohne Pflicht, weil sie Reichweite, Nutzbarkeit und Sichtbarkeit verbessert und weil die zugrunde liegenden Prinzipien gute Websites ausmachen. Klare Struktur, lesbare Texte, saubere Formulare und schneller, robuster Code helfen jedem Besucher und jeder Suchmaschine.

Hinzu kommt der wirtschaftliche Aspekt. Wer Barrieren bei einem Relaunch von Anfang an vermeidet, zahlt dafür kaum mehr. Wer sie nachträglich in eine fertige Website einbauen muss, zahlt für Analyse, Umbau und erneute Prüfung. Und wer Barrieren ignoriert, verliert Kunden, die ohne Hilfe nicht bestellen oder anfragen können, ohne je davon zu erfahren.

Nicht zuletzt ist Barrierefreiheit ein Signal nach außen. Unternehmen, die ihre digitalen Angebote für alle zugänglich machen, zeigen Sorgfalt und Respekt gegenüber ihren Kunden. Das passt zu jeder Marke, die auf Vertrauen aufbaut.

Barrierefreiheit von Anfang an kostet wenig. Nachträglich kostet sie Umbau. Ignoriert kostet sie Kunden.

Häufige Fragen

Reicht ein Overlay-Tool, das sich per Knopfdruck einblendet?

Solche Werkzeuge ändern Kontraste oder Schriftgrößen auf der Oberfläche, beheben aber keine Barrieren im Code, in Formularen oder in der Struktur. Sie können ergänzen, ersetzen jedoch keine barrierearme Umsetzung und werden in Fachkreisen kritisch gesehen.

Muss unsere Informations-Website ohne Shop auch barrierefrei sein?

Ob eine Pflicht besteht, hängt von Angebot und Unternehmensgröße ab und sollte rechtlich geprüft werden. Unabhängig davon profitieren auch reine Informationsseiten von barrierearmer Umsetzung, weil sie für mehr Menschen nutzbar und für Suchmaschinen besser verständlich werden.

Wie finden wir heraus, wie barrierearm unsere Website heute ist?

Eine erste Einschätzung liefern automatische Prüfwerkzeuge in Kombination mit einem Tastatur- und Screenreader-Test der wichtigsten Seiten. Für eine belastbare Bewertung empfiehlt sich eine strukturierte Prüfung entlang der anerkannten Richtlinien, idealerweise durch Personen mit Erfahrung in Hilfstechnologien.

Barrierefreiheit einplanen statt nachrüsten

FAIMA gestaltet und entwickelt Websites, bei denen Kontraste, Tastaturbedienung, Struktur und Formulare von Anfang an mitgedacht sind. Im kostenlosen 30-minütigen Erstgespräch besprechen wir, wo Ihre Website heute steht und welche Schritte sinnvoll sind.

30 Minuten per Video-CallAntwort meist innerhalb eines WerktagsAus Dudenhofen bei Speyer
Fragen zu Website, SEO oder Kampagnen? Ich helfe sofort weiter.